Outplacement oder Coaching mit AVGS: Was Führungskräften nach der Trennung hilft

Nika Landau, 4. Oktober 2026, 8 Minuten Lesezeit

Ein Outplacement bezahlt Ihr bisheriger Arbeitgeber, etwa als Teil eines Aufhebungsvertrags oder eines Sozialplans; ein Coaching mit Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) bezahlt die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter, wenn Ihre Vermittlungsfachkraft vorher schriftlich zustimmt. Welche Begleitung Ihnen mehr hilft, hängt weniger vom Namen ab als von Umfang, Zeitpunkt, Unabhängigkeit und der Frage, ob Sie den Coach selbst wählen. Ob Sie nach einem Outplacement zusätzlich ein Coaching mit AVGS erhalten, entscheidet die Agentur im Einzelfall.

Frau mit kurzen dunklen Locken und Brille legt am Schreibtisch die Hand auf eine Mappe, dahinter rote Sandsteinfassaden.
Zwei Wege liegen vor Ihnen, und Sie wählen den, der zu Ihrer nächsten Rolle passt. So kann sich eine klare Entscheidung nach der Trennung anfühlen.Symbolbild, mit KI erstellt

Outplacement oder Coaching mit AVGS: Worin liegt der Unterschied?

Beide Formen begleiten Sie nach einer Trennung in die nächste berufliche Rolle. Der Unterschied liegt vor allem darin, wer bezahlt, wer die Bedingungen festlegt und wann die Begleitung beginnen kann.

Ein Outplacement ist eine Beratung zur beruflichen Neuorientierung, die Ihr bisheriger Arbeitgeber finanziert. Umfang, Dauer und Anbieter ergeben sich aus der Vereinbarung, die Sie mit ihm treffen, zum Beispiel in einem Aufhebungsvertrag, oder aus einem Sozialplan.

Ein Coaching mit AVGS bezahlt die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter über einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein nach § 45 SGB III. Der Gutschein legt Ziel, Höchstdauer, Gültigkeit und Region fest. Innerhalb dieses Rahmens wählen Sie einen Träger, der Ihnen die Teilnahme bestätigt. Der AVGS ist eine Ermessensleistung, einen Rechtsanspruch gibt es nicht.

FrageOutplacementCoaching mit AVGS
Wer zahlt?Ihr bisheriger ArbeitgeberAgentur für Arbeit oder Jobcenter
Wer legt den Rahmen fest?die Vereinbarung mit dem Arbeitgeberder Gutschein mit Ziel, Höchstdauer, Gültigkeit und Region
Wer wählt den Anbieter?je nach VereinbarungSie, im Rahmen des Gutscheins
Ab wann möglich?je nach Vereinbarung, auch während der Kündigungsfristwenn Sie arbeitsuchend gemeldet sind und Ihnen Arbeitslosigkeit droht oder Sie arbeitslos sind
Kosten für Siekeine, soweit der Arbeitgeber zahltkeine, wenn die Vermittlungsfachkraft vorher schriftlich zugestimmt hat

Wann kommt ein Outplacement infrage?

Ein Outplacement ist Verhandlungssache. Es kann Teil eines Aufhebungsvertrags sein oder bei Umstrukturierungen in einem Sozialplan vorgesehen werden. Bei Betriebsänderungen kann die Agentur für Arbeit solche Angebote als Transfermaßnahme nach § 110 SGB III bezuschussen; ihr Merkblatt zu Transferleistungen nennt die Outplacementberatung ausdrücklich. Der Zuschuss beträgt 50 Prozent der erforderlichen und angemessenen Kosten, höchstens 2.500 Euro je Person, und der Arbeitgeber muss sich an den Kosten beteiligen.

Wird eine Transfergesellschaft gegründet, können Beschäftigte dort bis zu zwölf Monate Transferkurzarbeitergeld erhalten, in Höhe von 60 Prozent der Nettoentgeltdifferenz, mit Kindern 67 Prozent. Voraussetzung ist unter anderem die Teilnahme an einem Profiling.

Bietet Ihnen Ihr Arbeitgeber ein Outplacement an, klären Sie vor der Unterschrift:

  • Wer wählt den Anbieter aus, und können Sie ihn ablehnen oder wechseln?
  • Wie viele Stunden oder Monate umfasst die Begleitung, und bis wann müssen Sie sie beginnen?
  • Arbeiten Sie einzeln mit einer festen Beraterin oder einem festen Berater oder in Gruppen?
  • Welche Erfahrung hat der Anbieter mit Führungskräften Ihrer Ebene und Branche?
  • Gibt es eine Alternative, wenn Sie das Angebot nicht nutzen?

Denken Sie dabei an das Arbeitslosengeld: Ein Aufhebungsvertrag kann eine Sperrzeit von zwölf Wochen auslösen, wenn kein wichtiger Grund vorliegt. Lassen Sie den Vertrag mit allen Bestandteilen, auch dem Outplacement, von einer Fachanwältin oder einem Fachanwalt für Arbeitsrecht prüfen.

Wann passt ein Coaching mit AVGS besser?

Ein Coaching mit AVGS ist unabhängig von Ihrem früheren Arbeitgeber. Das kann ein Vorteil sein, wenn Sie Ihren Coach selbst auswählen möchten, wenn kein Outplacement angeboten wird oder wenn die angebotene Begleitung nicht zu Ihrer Ebene passt. Den Gutschein können nach § 45 SGB III auch Arbeitsuchende erhalten, denen Arbeitslosigkeit droht, also schon während der Kündigungsfrist.

Zwei Formate kommen für Führungskräfte besonders infrage:

  • Führungskräftecoaching: 50 Einheiten zu je 45 Minuten über bis zu zehn Wochen, üblicherweise zwei Termine pro Woche. Inhalte sind Potenzialanalyse für Führungskräfte, Arbeitsmarkt, Profil und Strategie, Unterlagen für Bewerbermanagement-Systeme, Online-Karrieremarketing sowie Selbstmanagement und Stressbewältigung. Bis zu drei Fachcoaches lassen sich kombinieren.
  • Individuelles Karrierecoaching: bis zu 56 Einheiten über üblicherweise acht bis zwölf Wochen, mit Schwerpunkten wie digitaler Präsenz, KI-Kompetenzen und arbeitsmarktorientiertem Upskilling. Am Ende steht ein Integrationsfahrplan für Ihre nächsten Schritte.

Beide finden als Einzelcoaching statt, live online oder je nach Verfügbarkeit auch vor Ort. Wie viele Einheiten Ihr Gutschein abdeckt, legt die bewilligende Stelle fest.

Was brauchen Führungskräfte in dieser Phase besonders?

Nach einer Trennung auf Leitungsebene geht es um mehr als neue Unterlagen. Diese Themen verdienen in jeder Begleitung Raum:

  • Die eigene Geschichte: eine kurze, sachliche Erklärung der Trennung, die nach vorn zeigt und in Gesprächen trägt.
  • Die nächste Rolle: Nicht jede gute Position trägt denselben Titel wie die letzte. Eine kleinere Führungsspanne oder ein anderes Arbeitsmodell kann inhaltlich besser passen.
  • Das Netzwerk: Wer frühere Kolleginnen und Kollegen, Kunden und Partner gezielt anspricht, erfährt mitunter von Aufgaben, bevor sie ausgeschrieben werden.
  • Die Verhandlung: Gehalt, variable Anteile und Startdatum wollen vorbereitet sein, bevor das erste Angebot kommt.

Fragen Sie bei jedem Angebot, wie diese Themen bearbeitet werden. Das gilt für ein Outplacement genauso wie für ein Coaching mit AVGS.

Woran erkennen Sie eine gute Begleitung?

Ob Outplacement oder AVGS-Coaching: Die Qualität hängt an den Menschen, die Sie begleiten, und an der Arbeitsweise. Achten Sie auf diese Punkte:

  • Erfahrung auf Ihrer Ebene: Ihr Gegenüber sollte Auswahlverfahren für Leitungsfunktionen kennen, idealerweise auch Ihre Branche.
  • Klare Ziele: Zu Beginn steht eine Standortbestimmung, aus der Sie gemeinsam Ziele und einen Zeitplan ableiten.
  • Greifbare Ergebnisse: Am Ende sollten mindestens überarbeitete Unterlagen, eine Liste von Zielunternehmen oder Zielrollen und geübte Gespräche stehen.
  • Einzelarbeit: Gruppenformate können ergänzen, ersetzen aber nicht die Arbeit an Ihrer persönlichen Situation.
  • Vertraulichkeit: Klären Sie bei einem Outplacement, ob und was der Anbieter an Ihren früheren Arbeitgeber berichtet, etwa zur Teilnahme.

Ein Probegespräch vor dem Start ist in beiden Fällen sinnvoll. Stimmt die Chemie nicht, fragen Sie nach einer anderen Beraterin oder einem anderen Coach.

Können Sie Outplacement und AVGS-Coaching nacheinander nutzen?

Ob die Agentur zusätzlich zu einer Begleitung, die Ihr Arbeitgeber bezahlt, ein Coaching mit AVGS bewilligt, entscheidet sie im Einzelfall. Maßgeblich ist, ob Ihnen ein Coaching bei einem bestimmten Hindernis auf dem Weg in eine neue Stelle noch weiterhilft.

Gehen Sie offen damit um. Sagen Sie Ihrer Vermittlungsfachkraft, was das Outplacement abgedeckt hat und wo eine Lücke bleibt, zum Beispiel bei der Vorbereitung auf Auswahlverfahren auf Leitungsebene, bei Ihrer Sichtbarkeit auf LinkedIn oder bei der Frage, ob eine Gründung infrage kommt. Eine klar benannte Lücke ist eine bessere Begründung als der allgemeine Wunsch nach mehr Unterstützung.

Welche Fragen helfen Ihnen bei der Entscheidung?

  1. Was brauche ich jetzt? Klarheit über das Ziel, bessere Unterlagen, Übung in Gesprächen oder Zugang zu einem Netzwerk?
  2. Wer soll mich begleiten? Ist es Ihnen wichtig, den Coach selbst auszuwählen und bei Bedarf zu wechseln?
  3. Wann soll es losgehen? Ein Outplacement kann nach Vereinbarung schon in der Kündigungsfrist beginnen. Ein AVGS-Coaching setzt die Meldung bei der Agentur und die Zustimmung Ihrer Vermittlungsfachkraft voraus.
  4. Wie viel Zeit habe ich? Wer in der Kündigungsfrist freigestellt ist, kann intensiver arbeiten als jemand, der bis zum letzten Tag seine Aufgaben übergibt.
  5. Was steht im Vertrag? Ist ein Outplacement vereinbart, prüfen Sie Fristen, Umfang und Wahlmöglichkeiten genau.

Was ist der erste Schritt nach der Trennung?

Unabhängig vom Weg gilt: Melden Sie sich spätestens drei Monate vor dem Ende Ihres Arbeitsverhältnisses arbeitssuchend. Erfahren Sie kurzfristiger davon, haben Sie dafür drei Tage Zeit. Wer zu spät meldet, riskiert eine Sperrzeit von einer Woche. Mit der Meldung öffnet sich auch der Weg zu einem Coaching mit AVGS.

Wie unterstützt stellung.org Sie?

Im kostenlosen Erstgespräch schauen wir gemeinsam auf Ihre Situation: was Ihr Arbeitgeber anbietet, wo Sie stehen und welches Coaching zu Ihrer Ebene passt. Sie erhalten die Informationen für den AVGS-Antrag und eine Vorlage für Ihre Begründung. Unsere Begleitung ist für Sie kostenlos; stellung.org wird vom Bildungspartner vergütet, wenn Sie dort ein Coaching beginnen. Ein Erstgespräch vereinbaren Sie über das Kontaktformular, telefonisch unter 030 837 976 66 oder per E-Mail an hi@stellung.org.

Häufige Fragen

Wer bezahlt ein Outplacement?

Ihr bisheriger Arbeitgeber, auf Grundlage einer Vereinbarung, etwa im Aufhebungsvertrag oder in einem Sozialplan. Bei Betriebsänderungen kann die Agentur für Arbeit eine Outplacementberatung als Transfermaßnahme bezuschussen, mit 50 Prozent der Kosten und höchstens 2.500 Euro je Person.

Ist ein Outplacement besser als ein Coaching mit AVGS?

Nicht grundsätzlich. Entscheidend sind Umfang, Qualität, Unabhängigkeit und der Zeitpunkt. Ein Outplacement kann nach Vereinbarung früh beginnen, ein AVGS-Coaching lässt Ihnen die Wahl des Trägers im Rahmen des Gutscheins.

Bekomme ich ein AVGS-Coaching, obwohl mein Arbeitgeber ein Outplacement bezahlt?

Das entscheidet die Agentur für Arbeit im Einzelfall. Sprechen Sie offen an, was das Outplacement abdeckt und bei welchem Hindernis Ihnen noch Unterstützung fehlt. Ein klar benanntes Ziel macht Ihre Begründung nachvollziehbar.

Wie lange dauert ein AVGS-Coaching für Führungskräfte?

Das Führungskräftecoaching umfasst 50 Einheiten zu je 45 Minuten über bis zu zehn Wochen, das individuelle Karrierecoaching bis zu 56 Einheiten über üblicherweise acht bis zwölf Wochen. Wie viele Einheiten Ihr Gutschein abdeckt, legt die bewilligende Stelle fest.

Was kostet mich ein Coaching mit AVGS?

Nichts, wenn Ihre Vermittlungsfachkraft der Teilnahme vorher schriftlich zugestimmt hat. Beginnen Sie deshalb erst, wenn der Bewilligungsbescheid vorliegt. Fahrt- und Kinderbetreuungskosten können unter bestimmten Voraussetzungen erstattet werden.

Welche Situation trifft auf Sie zu?

Wählen Sie aus, was passt. Wir übernehmen Ihre Auswahl ins Kontaktformular, Nika Landau meldet sich innerhalb eines Werktags.

Quellen