Führungskräftecoaching mit AVGS: Ablauf, Inhalte, Voraussetzungen
Ein Führungskräftecoaching mit AVGS ist ein 1:1-Coaching für Führungskräfte zwischen zwei Positionen, das die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter mit einem Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein bezahlt. Stimmt Ihre Vermittlungsfachkraft vor dem Start schriftlich zu, entstehen Ihnen keine Kosten. Einen Rechtsanspruch gibt es nicht, die Entscheidung fällt im Einzelfall.

Was ist ein Führungskräftecoaching mit AVGS?
Ein Führungskräftecoaching mit AVGS ist ein Einzelcoaching, das Sie auf dem Weg in die nächste Leitungsposition begleitet und über den Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) nach § 45 SGB III finanziert wird. Den Gutschein stellt die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter aus. Hat Ihre Vermittlungsfachkraft der Teilnahme vorher schriftlich zugestimmt, zahlen Sie für das Coaching nichts.
Anders als eine Weiterbildung vermittelt ein Coaching kein neues Fachgebiet. Es setzt dort an, wo erfahrene Führungskräfte nach einer Trennung oft stehen: Sie wissen, was sie können, aber der Weg in die passende Position ist unklar, die Unterlagen sind veraltet, und Auswahlverfahren auf Leitungsebene folgen eigenen Regeln.
Für wen sich das Führungskräftecoaching eignet
- Abteilungs- und Bereichsleitungen, deren Stelle durch eine Umstrukturierung wegfällt
- Teamleitungen, die nach vielen Jahren im selben Unternehmen den Arbeitsmarkt neu kennenlernen
- Führungskräfte, die in eine andere Branche oder ein anderes Arbeitsmodell wechseln wollen
- Menschen, die nach einer Familienzeit oder einer längeren Pause in eine Leitungsrolle zurückkehren
Gemeinsam ist ihnen, dass Fachwissen und Führungserfahrung vorhanden sind. Was fehlt, ist ein klarer Plan für den nächsten Schritt und Übung darin, ihn überzeugend zu vertreten. Wer statt einer neuen Stelle eine Gründung prüft, etwa als Beraterin oder Berater, kann nach einem eigenen Gründungscoaching mit AVGS fragen.
Wer einen AVGS bekommen kann
Das Gesetz nennt drei Gruppen: Ausbildungsuchende, von Arbeitslosigkeit bedrohte Arbeitsuchende und Arbeitslose. Sie müssen also nicht warten, bis Ihr Arbeitsverhältnis endet. Haben Sie eine Kündigung erhalten und sich arbeitssuchend gemeldet, können Sie schon in der Kündigungsfrist nach einem Coaching fragen.
- Agentur für Arbeit: zuständig, wenn Sie arbeitssuchend gemeldet sind oder Arbeitslosengeld beziehen
- Jobcenter: zuständig, wenn Sie Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld) beziehen; auch dort ist ein AVGS möglich
Wichtig für Ihre Erwartungen: Der AVGS ist eine Ermessensleistung. Die Agentur für Arbeit schreibt selbst, dass kein Rechtsanspruch darauf besteht. Ihre Vermittlungsfachkraft entscheidet im Einzelfall, ob ein Coaching Sie der Arbeit näherbringt. Halten Sie nach jedem Gespräch fest, was vereinbart wurde, welche Unterlagen noch fehlen und bis wann Sie sich melden sollen. Das erleichtert den nächsten Schritt und zeigt, dass Sie den Weg ernsthaft gehen.
Wozu ein AVGS-Coaching dienen darf
§ 45 SGB III nennt die Ziele, die eine geförderte Maßnahme unterstützen muss. Für Führungskräfte sind vor allem diese wichtig:
- Heranführung an den Arbeitsmarkt sowie Feststellung, Verringerung oder Beseitigung von Vermittlungshemmnissen
- Vermittlung in eine versicherungspflichtige Beschäftigung
- Heranführung an eine selbständige Tätigkeit
- Stabilisierung nach der Aufnahme einer neuen Beschäftigung
Was Ihr Gutschein im Einzelnen abdeckt, steht auf dem AVGS selbst: das Ziel der Maßnahme, wie lange sie höchstens dauern darf, wie lange der Gutschein gilt und in welcher Region Sie teilnehmen dürfen. Lesen Sie diese Angaben, bevor Sie einen Träger auswählen.
Was das Führungskräftecoaching umfasst
Das Führungskräftecoaching, in das wir über stellung.org vermitteln, ist für Führungskräfte zwischen zwei Positionen gedacht. Es führt in sechs Bausteinen von der Klarheit über das nächste Ziel bis zur Sicherheit in Auswahlgesprächen auf Leitungsebene:
- Potenzialanalyse: Erfahrung, Stärken, Motivation und Ihr Führungsprofil. Was haben Sie bewegt, und was wollen Sie künftig verantworten?
- Arbeitsmarkt: Branchen, Arbeitgeber, Gehaltsstrukturen und Arbeitsmodelle, die für Ihre Zielposition infrage kommen.
- Profil und Strategie: Zielpositionen, Positionierung und der gezielte Einsatz Ihres Netzwerks.
- Unterlagen: eine Bewerbung, die auch Bewerbermanagement-Systeme (ATS) lesen können, erstellt mit KI-Unterstützung.
- Sichtbarkeit: Online-Karrieremarketing, vor allem auf LinkedIn.
- Auswahlverfahren: Interviewsimulation, Rhetorik und Stressmanagement für Gespräche auf Leitungsebene.
Format und Umfang
- 1:1, also Sie und Ihre Coachin oder Ihr Coach
- Einheiten à 45 Minuten
- per Video oder vor Ort
- Start nach Absprache, Umfang nach Ihrem AVGS
Weil das Coaching nicht an feste Kurstermine gebunden ist, lässt es sich mit Bewerbungsgesprächen, Familie oder einer laufenden Kündigungsfrist verbinden. So passt sich das Tempo Ihrer Situation an. Für Akademikerinnen und Akademiker ohne Führungsrolle gibt es ein eigenes Bewerbungscoaching mit ähnlichem Aufbau bis zur Gehaltsverhandlung. Weitere Coachings, etwa zur Gründung, zur Orientierung, zur Digitalisierung oder zum Wiedereinstieg ab 50, besprechen wir im Erstgespräch.
So holen Sie mehr aus jeder Einheit heraus
- Vorher: Notieren Sie, was Sie in der Einheit klären wollen, und bringen Sie Unterlagen oder Stellenanzeigen mit.
- Währenddessen: Sagen Sie, wenn etwas nicht passt. Ein Coaching lebt davon, dass Sie mitsteuern.
- Danach: Halten Sie in drei Sätzen fest, was Sie mitnehmen und was Sie bis zum nächsten Termin erledigen.
- Bei Interviewsimulationen: Bitten Sie um eine ausführliche Rückmeldung zu Inhalt, Wirkung und Auftreten, und üben Sie schwierige Fragen so lange, bis die Antwort sitzt.
Der Ablauf Schritt für Schritt
- Bedarf ansprechen. Sagen Sie Ihrer Vermittlungsfachkraft, wobei Sie Unterstützung brauchen, zum Beispiel bei der Positionierung für eine Leitungsrolle oder der Vorbereitung auf Auswahlverfahren.
- Gutschein erhalten. Hält die Fachkraft ein Coaching für sinnvoll, stellt sie einen AVGS aus, der Ziel, Höchstdauer, Gültigkeit und Region festlegt. Achten Sie auf die Gültigkeit und suchen Sie zügig einen passenden Träger.
- Träger kontaktieren. Der Träger prüft die Vorgaben Ihres Gutscheins und bestätigt Ihnen, dass Sie teilnehmen können.
- Fachkraft informieren. Mit dieser Bestätigung wenden Sie sich wieder an Ihre Vermittlungsfachkraft, etwa über das Vermittlungspostfach oder online. Sie prüft, ob die Maßnahme beruflich zu Ihnen passt.
- Bewilligungsbescheid abwarten. Sind alle Voraussetzungen erfüllt, erhalten Sie einen Bescheid, der die Teilnahme genehmigt.
- Starten. Erst dann beginnt das Coaching. Fragen Sie vorher nach Fahrt- und Kinderbetreuungskosten, falls Sie vor Ort teilnehmen; diese können unter bestimmten Voraussetzungen erstattet werden.
So überzeugen Sie Ihre Vermittlungsfachkraft
Ein Coaching wird eher bewilligt, wenn klar ist, welches Problem es löst. Bereiten Sie drei Antworten vor:
- Ihr Ziel: etwa die Bereichsleitung im Einkauf eines mittelständischen Herstellers oder die Leitung eines Forschungsteams in der Industrie.
- Ihr Hindernis: zum Beispiel Unterlagen, die zuletzt vor vielen Jahren aktualisiert wurden, wenig Übung in strukturierten Interviews oder ein Profil, das in beruflichen Netzwerken kaum sichtbar ist.
- Der Bezug zum Coaching: Zeigen Sie anhand der Inhaltsbeschreibung, welche Bausteine genau dieses Hindernis bearbeiten.
Ein Beispiel für Ihre Begründung
„Ich habe zwölf Jahre ein Team von neun Personen im Einkauf geleitet. Meine Stelle ist weggefallen, und ich bewerbe mich auf Bereichsleitungen im Einkauf mittelständischer Industrieunternehmen. Meine Unterlagen stammen aus einer Zeit, in der ich mich zuletzt intern beworben habe, und strukturierte Auswahlverfahren mit mehreren Runden kenne ich nur von der anderen Seite des Tisches. Das Führungskräftecoaching bearbeitet genau diese Punkte: Positionierung, Unterlagen und Interviewsimulation.“
Ein solcher Absatz ist kurz, nachvollziehbar und verbindet Ziel, Hindernis und Maßnahme. Schreiben Sie Ihre eigene Fassung vorher auf. So bleibt das Gespräch sachlich, auch wenn Sie angespannt sind. Sagt die Fachkraft zunächst Nein, fragen Sie nach dem Grund. Oft geht es um den Zeitpunkt oder um ein Ziel, das noch zu vage formuliert ist. Mit einer geschärften Begründung ist ein zweites Gespräch möglich.
Häufige Missverständnisse
- „Der Gutschein ist schon die Bewilligung.“ Nein. Kostenfrei wird die Teilnahme erst, wenn Ihre Vermittlungsfachkraft nach der Bestätigung des Trägers schriftlich zugestimmt hat.
- „Jeder Anbieter ist möglich.“ Der Gutschein berechtigt zur Auswahl unter zugelassenen Trägern und kann regional beschränkt sein.
- „Coaching gibt es erst nach Monaten der Arbeitslosigkeit.“ Auch Arbeitsuchende, denen Arbeitslosigkeit droht, können gefördert werden.
- „AVGS und Bildungsgutschein schließen sich aus.“ Beides kann nacheinander sinnvoll sein; die Agentur entscheidet jeweils im Einzelfall.
Coaching oder Weiterbildung?
Der AVGS bezahlt Unterstützung auf dem Weg in Arbeit, der Bildungsgutschein eine Weiterbildung mit Zertifikat. Fehlt Ihnen kein Fachwissen, sondern Klarheit, Positionierung und Übung, passt das Coaching. Verlangen Ihre Zielstellen Kenntnisse, die Sie noch nicht haben, etwa zur Einführung von KI, ist eine Weiterbildung der passende Weg. Beides kann nacheinander sinnvoll sein. Wie die Weiterbildungsförderung funktioniert, erklärt der Ratgeber Bildungsgutschein für Akademikerinnen und Akademiker.
Wie stellung.org hilft
Über stellung.org machen Sie das Coaching bei einem AZAV-zertifizierten Bildungsträger aus Berlin, der seit 2004 am Markt ist. Im kostenlosen Erstgespräch klären wir Ihren Bedarf, geben Ihnen die Inhaltsbeschreibung für den Termin mit und bleiben ansprechbar, bis das Coaching beginnt. Den Namen des Trägers erfahren Sie im Erstgespräch, bevor Sie etwas beantragen. Für Sie ist alles kostenlos; stellung.org wird vom Bildungspartner vergütet, wenn Sie dort beginnen.
Wie der Weg vom Erstgespräch bis zum Start aussieht, zeigt die Übersicht auf der Startseite. Ein Erstgespräch vereinbaren Sie über das Kontaktformular, telefonisch unter 030 837 976 66 oder per E-Mail an hi@stellung.org.
Häufige Fragen
Kostet mich das Führungskräftecoaching etwas?
Nein, wenn alles richtig läuft. Laut Agentur für Arbeit entstehen Ihnen keine Kosten für die Maßnahme, wenn Ihre Vermittlungsfachkraft vorher schriftlich zugestimmt hat. Beginnen Sie deshalb erst, wenn der Bewilligungsbescheid vorliegt. Fahrt- und Kinderbetreuungskosten können unter bestimmten Voraussetzungen erstattet werden.
Kann ich das Coaching schon während der Kündigungsfrist beginnen?
Das ist möglich. § 45 SGB III nennt ausdrücklich auch Arbeitsuchende, denen Arbeitslosigkeit droht. Melden Sie sich zuerst arbeitssuchend und sprechen Sie dann mit Ihrer Vermittlungsfachkraft. Ob ein Coaching in Ihrer Situation bewilligt wird, entscheidet die Agentur im Einzelfall.
Wie viele Coaching-Einheiten bekomme ich?
Das legt Ihr Gutschein fest. Der AVGS bestimmt das Ziel der Maßnahme und wie lange sie höchstens dauern darf. Das Führungskräftecoaching findet in Einheiten à 45 Minuten statt, der Umfang richtet sich nach Ihrem AVGS.
Kann ich das Coaching per Video machen?
Ja, das Führungskräftecoaching findet per Video oder vor Ort statt. Achten Sie trotzdem auf die Angaben auf Ihrem Gutschein: Ein AVGS kann regional beschränkt sein und nennt die Region, in der Sie teilnehmen dürfen.
Habe ich einen Rechtsanspruch auf einen AVGS?
Für ein Coaching nicht. Der AVGS ist eine Ermessensleistung, die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter entscheidet also im Einzelfall. Eine klare Beschreibung Ihres Ziels und Ihres Hindernisses erhöht die Chance, dass Ihre Vermittlungsfachkraft das Coaching für sinnvoll hält.
Welche Situation trifft auf Sie zu?
Wählen Sie aus, was passt. Wir übernehmen Ihre Auswahl ins Kontaktformular, Nika Landau meldet sich innerhalb eines Werktags.