KI-Kompetenz im Unternehmen: Was der EU AI Act von Ihnen erwartet

Nika Landau, 21. Oktober 2026, 8 Minuten Lesezeit

Seit dem 2. Februar 2025 verlangt Artikel 4 des EU AI Act KI-Kompetenz im Unternehmen: Wer KI-Systeme anbietet oder beruflich einsetzt, muss Maßnahmen ergreifen, um die KI-Kompetenz seines Personals zu unterstützen. Seit Juli 2026 gilt dafür eine geänderte Fassung, nach der niemand ein bestimmtes Kompetenzniveau garantieren muss. Ein Zertifikat ist nicht vorgeschrieben, wohl aber ein durchdachtes Vorgehen, das Führungskräfte in ihren Bereichen organisieren können.

Ältere Frau mit Pony und dunkelblauem Blazer sitzt lächelnd am Schulungstisch, vor ihr ihre Brille, im Fenster ein Kirchturm.
Wenn die Leitung selbst mit am Tisch sitzt, wird Lernen zur gemeinsamen Sache. So kann sich KI-Kompetenz anfühlen, die in Ihrem Haus wächst.Symbolbild, mit KI erstellt

Was verlangt der EU AI Act zur KI-Kompetenz im Unternehmen?

Artikel 4 der KI-Verordnung, der Verordnung (EU) 2024/1689, die meist EU AI Act genannt wird, verpflichtet Anbieter und Betreiber von KI-Systemen, Maßnahmen zu ergreifen, um die Entwicklung der KI-Kompetenz ihres Personals zu unterstützen. Das gilt auch für andere Personen, die in ihrem Auftrag mit dem Betrieb und der Nutzung von KI-Systemen befasst sind. Laut EU-Kommission gilt Artikel 4 seit dem 2. Februar 2025. Für KI-Kompetenz im Unternehmen heißt das: Wer KI einsetzt, muss aktiv etwas dafür tun, dass die Menschen, die damit arbeiten, die Systeme verstehen und sachkundig nutzen können.

Im Juli 2026 hat die EU den Artikel mit der Verordnung (EU) 2026/1744, dem sogenannten Digital-Omnibus zur KI, neu gefasst. Die Pflicht bleibt bestehen. Nach dem neuen Wortlaut sind bei den Maßnahmen die technischen Kenntnisse, die Erfahrung, die Aus- und Fortbildung der Beschäftigten und der Kontext zu berücksichtigen, in dem die Systeme eingesetzt werden, ebenso die Personen, bei denen sie eingesetzt werden sollen. Ausdrücklich heißt es zudem, dass die Verpflichtung Anbieter oder Betreiber nicht verpflichtet, für irgendeine Person ein bestimmtes Niveau an KI-Kompetenz zu garantieren.

Was KI-Kompetenz laut Gesetz bedeutet

Die Verordnung definiert KI-Kompetenz in Artikel 3 Nummer 56 als die Fähigkeiten, die Kenntnisse und das Verständnis, die es ermöglichen, KI-Systeme sachkundig einzusetzen und sich der Chancen und Risiken von KI und möglicher Schäden bewusst zu werden, die sie verursachen kann. Es geht also nicht um Programmierkenntnisse. Gemeint ist, dass Menschen einschätzen können, was ein System leistet, wo es Fehler machen kann und wann ein Ergebnis geprüft werden sollte, bevor es weiterverwendet wird.

Wo fehlende KI-Kompetenz im Alltag auffällt

  • Erfundene Fakten: Sprachmodelle können plausibel klingende, aber falsche Angaben erzeugen, etwa Zahlen, Quellen oder Zitate.
  • Vertrauliche Daten: Wer Kundendaten oder interne Dokumente in ein nicht freigegebenes Werkzeug kopiert, gibt sie aus der Hand.
  • Verzerrte Ergebnisse: Systeme können Muster aus ihren Trainingsdaten übernehmen. Bei Entscheidungen über Menschen ist das besonders heikel.
  • Blindes Vertrauen: Je flüssiger ein Ergebnis klingt, desto leichter wird es ungeprüft übernommen.

Alle vier Punkte sind keine Frage der Technik allein, sondern der Arbeitsweise. Genau dort setzt Artikel 4 an.

Wen die Pflicht trifft

Artikel 4 richtet sich an zwei Gruppen. Die Bundesnetzagentur beschreibt sie so:

  • Anbieter: wer ein KI-System entwickelt oder entwickeln lässt und es unter eigenem Namen oder eigener Marke in der EU in Verkehr bringt
  • Betreiber: wer KI-Systeme unter eigener Aufsicht nutzt; ausgenommen ist die private, nicht berufliche Nutzung

Setzt ein Unternehmen KI-Werkzeuge wie ChatGPT, Claude oder Microsoft Copilot im Arbeitsalltag ein, spricht deshalb viel dafür, dass es Betreiber im Sinne der Verordnung ist. Betreiber können neben Unternehmen auch Behörden, Einrichtungen oder einzelne Personen sein, die KI-Systeme beruflich unter ihrer Aufsicht nutzen. Eine Ausnahme für kleine Unternehmen enthält Artikel 4 nicht. Mit dem Personal und anderen Personen meint die EU-Kommission nicht nur Angestellte: Je nach Situation zählen auch Auftragnehmer, Dienstleister oder Kundinnen und Kunden dazu, die im Auftrag des Unternehmens mit den Systemen arbeiten.

Was sich durch den Digital-Omnibus geändert hat

Die ursprüngliche Fassung zielte darauf, ein ausreichendes Maß an KI-Kompetenz sicherzustellen. Die neue Fassung spricht davon, die Entwicklung der KI-Kompetenz zu unterstützen. Für die Praxis heißt das:

  • Unternehmen müssen weiterhin Maßnahmen ergreifen; abgeschafft ist die Pflicht nicht.
  • Ein bestimmtes Kompetenzniveau einzelner Personen muss niemand garantieren.
  • Kommission und Mitgliedstaaten sollen Unternehmen bei der Umsetzung unterstützen, etwa mit praktischen Beispielen, und das KI-Gremium der EU nimmt Empfehlungen zur Förderung der KI-Kompetenz an.

Seit August 2026 gelten die Regeln zu Aufsicht und Durchsetzung. Nach Angaben der EU-Kommission können die nationalen Marktüberwachungsbehörden Verstöße gegen Artikel 4 sanktionieren, und zwar verhältnismäßig nach den Umständen des Einzelfalls. Andere Teile der Verordnung hat der Digital-Omnibus verschoben: Die Regeln für eigenständige Hochrisiko-KI-Systeme gelten laut Rat der EU ab dem 2. Dezember 2027, für in Produkte eingebettete Systeme ab dem 2. August 2028.

Was Führungskräfte jetzt organisieren sollten

Die EU-Kommission beschreibt vier Schritte, auf die Unternehmen ihre Maßnahmen stützen können:

  1. Ein gemeinsames Grundverständnis schaffen: Was ist KI, wie funktioniert sie, welche KI nutzen wir, welche Chancen und Gefahren gibt es?
  2. Die eigene Rolle klären: Ist das Unternehmen Anbieter, Betreiber oder beides?
  3. Das Risiko der Systeme bewerten: Ein Textassistent für interne Entwürfe verlangt anderes Wissen als ein System, das an Entscheidungen über Menschen mitwirkt.
  4. Die Maßnahmen auf diese Analyse aufbauen: Schulungen und Hilfen, die zu Rolle, Vorwissen und Risiko passen.

Eine Checkliste für Ihren Bereich

  • Bestandsaufnahme: Welche KI-Werkzeuge nutzt Ihr Team, auch solche ohne offizielle Freigabe?
  • Regeln: Welche Daten dürfen in welche Systeme, und wer prüft Ergebnisse, bevor sie nach außen gehen?
  • Stufen: Die Bundesnetzagentur empfiehlt einen Aufbau in drei Stufen, vom Grundverständnis über fortgeschrittene Kompetenzen bis zu rollenspezifischen Trainings.
  • Dokumentation: Halten Sie fest, welche Maßnahmen es gab, in welchem Umfang und wer teilgenommen hat. Ein Zertifikat braucht es laut Kommission nicht, eine interne Aufzeichnung der Schulungen und Hilfen ist möglich.
  • Zuständigkeit: Legen Sie fest, wer das Thema in Ihrem Bereich verantwortet und in welchen Abständen es überprüft wird.

Was nicht verlangt wird

Nach den Hinweisen der Bundesnetzagentur schreibt Artikel 4 weder externe Zertifizierungen noch standardisierte Schulungen noch eine eigene KI-beauftragte Person vor. Auch eine bestimmte Zahl von Schulungsstunden nennt der Artikel nicht. Dieser Spielraum ist gewollt. Er verlangt aber, dass Sie Ihre Maßnahmen selbst sinnvoll auf Ihren Einsatz zuschneiden.

Ein Plan für die ersten 90 Tage

  1. Tag 1 bis 30: Bestandsaufnahme der genutzten Werkzeuge, eine kurze Grundschulung für alle, erste Regeln für Daten und Prüfung.
  2. Tag 31 bis 60: Rollen klären: Wer nutzt KI wofür, und wer braucht vertieftes Wissen? Rollenspezifische Schulungen planen.
  3. Tag 61 bis 90: Vertiefung für Schlüsselrollen, Dokumentation vervollständigen, einen Termin für die nächste Überprüfung setzen.

Der Plan muss zu Ihrem Einsatz passen. Ein Team, das KI nur für Textentwürfe nutzt, braucht weniger als eines, dessen Systeme an Entscheidungen über Kundinnen, Kunden oder Beschäftigte mitwirken.

Wo Sie Unterstützung finden

Die Bundesnetzagentur stellt auf ihrer Website Hinweise zur KI-Kompetenz bereit und betreibt einen KI-Service Desk für Fragen zur KI-Verordnung. Die EU-Kommission beantwortet häufige Fragen zu Artikel 4 in einer eigenen Sammlung von Fragen und Antworten. Beides eignet sich gut, um die eigenen Maßnahmen abzugleichen.

Warum das Ihre Rolle als Führungskraft betrifft

KI-Kompetenz ist mehr als eine Pflichtschulung. Sie entsteht dort, wo Führungskräfte festlegen, wofür KI genutzt wird, wie Ergebnisse geprüft werden und wo das Team Fragen stellen kann. Wer diese Aufgaben übernehmen kann, bringt eine Fähigkeit mit, die mit Artikel 4 für jede Organisation wichtig wird, die KI einsetzt: KI einführen, Abläufe anpassen und Menschen mitnehmen.

Ein guter Einstieg sind drei Fragen an Ihr Team: Wofür nutzt ihr KI heute schon? Wo seid ihr unsicher, ob ihr das dürft oder ob das Ergebnis stimmt? Was würde euch helfen? Die Antworten zeigen, wo Ihr Bereich steht und welche Maßnahmen zuerst kommen sollten. Halten Sie sie fest, denn sie sind zugleich der Anfang Ihrer Dokumentation.

KI-Kompetenz als Qualifikation für Ihren nächsten Schritt

Sind Sie gerade zwischen zwei Stellen, kann genau dieses Wissen Ihr Profil schärfen. In der Weiterbildung KI-Manager:in Advanced (8 Wochen, live online, ohne Programmierkenntnisse) lernen Sie im Modul KI-Strategie und Einführung, Potenziale und Reifegrad zu bewerten, den Nutzen zu berechnen und Change Management, Governance und den EU AI Act einzubeziehen. Davor arbeiten Sie mit Sprachmodellen, bauen Agenten mit n8n und Microsoft Copilot Studio und setzen eigene kleine Anwendungen mit Lovable um. Alle Module beschreibt der Ratgeber KI-Manager-Weiterbildung.

Sind Sie arbeitslos, arbeitssuchend oder von Arbeitslosigkeit bedroht, kann die Agentur für Arbeit die Weiterbildung mit einem Bildungsgutschein vollständig bezahlen. Sind Sie beschäftigt, kommt eine Förderung über Ihren Arbeitgeber nach dem Qualifizierungschancengesetz infrage. Die Programme im Überblick finden Sie auf der Startseite. Im Erstgespräch klären wir, ob die Weiterbildung zu Ihrem Profil passt und wie Sie sie begründen. Unsere Begleitung ist für Sie kostenlos; stellung.org wird vom Bildungspartner vergütet, wenn Sie dort beginnen. Ein kostenloses Erstgespräch vereinbaren Sie über das Kontaktformular, telefonisch unter 030 837 976 66 oder per E-Mail an hi@stellung.org.

Dieser Ratgeber gibt einen Überblick nach dem Stand von Oktober 2026 und ersetzt keine Rechtsberatung.

Häufige Fragen

Brauchen Beschäftigte ein Zertifikat über ihre KI-Kompetenz?

Nein. Laut EU-Kommission ist kein Zertifikat nötig; Unternehmen können ihre Schulungen und anderen Maßnahmen intern dokumentieren. Auch die Bundesnetzagentur weist darauf hin, dass Artikel 4 keine externe Zertifizierung vorschreibt. Sinnvoll ist eine Dokumentation von Art, Umfang und Teilnehmenden.

Gilt Artikel 4 auch für kleine Unternehmen?

Ja. Artikel 4 unterscheidet nicht nach Unternehmensgröße, sondern nach der Rolle als Anbieter oder Betreiber. Wie umfangreich die Maßnahmen ausfallen, richtet sich nach Vorwissen der Beschäftigten, Einsatzkontext und Risiko der Systeme. Ein kleines Team mit einem Textassistenten braucht andere Schritte als ein Konzern mit vielen Anwendungen.

Seit wann gilt die Pflicht, und ab wann wird kontrolliert?

Artikel 4 gilt laut EU-Kommission seit dem 2. Februar 2025. Die Regeln zu Aufsicht und Durchsetzung gelten seit August 2026. Seitdem können die nationalen Marktüberwachungsbehörden Verstöße gegen Artikel 4 sanktionieren, verhältnismäßig nach den Umständen des Einzelfalls.

Was hat der Digital-Omnibus an Artikel 4 geändert?

Mit der Verordnung (EU) 2026/1744 wurde Artikel 4 im Juli 2026 neu gefasst. Unternehmen müssen weiterhin Maßnahmen ergreifen, um die Entwicklung der KI-Kompetenz ihres Personals zu unterstützen, aber für niemanden ein bestimmtes Kompetenzniveau garantieren. Kommission und Mitgliedstaaten sollen die Umsetzung unterstützen.

Reicht eine einmalige Schulung für alle?

Das hängt vom Einsatz ab. Die EU-Kommission empfiehlt, die Maßnahmen auf Rolle, Risiko und Vorwissen aufzubauen, und die Bundesnetzagentur schlägt drei Stufen vom Grundverständnis bis zum rollenspezifischen Training vor. Eine einheitliche Einführung kann ein Anfang sein, ersetzt aber nicht die Frage, wer welches Wissen für seine Aufgaben braucht.

Welche Situation trifft auf Sie zu?

Wählen Sie aus, was passt. Wir übernehmen Ihre Auswahl ins Kontaktformular, Nika Landau meldet sich innerhalb eines Werktags.

Quellen