Freistellung nach der Kündigung: Die Zeit für Weiterbildung nutzen

Nika Landau, 28. Oktober 2026, 8 Minuten Lesezeit

Eine Freistellung nach der Kündigung kann ein guter Zeitpunkt für eine geförderte Weiterbildung sein. Weil Ihnen Arbeitslosigkeit droht, ist ein Bildungsgutschein oft schon vor dem Ende des Arbeitsverhältnisses möglich; ob es passt, entscheidet die Agentur für Arbeit im Einzelfall. Zuerst melden Sie sich arbeitssuchend und klären die Bedingungen Ihrer Freistellung.

Mann im hellblauen Hemd arbeitet am Laptop auf einem Balkon, im Hintergrund Weinberge und eine Festung auf dem Hügel.
Ein Werktag, der Ihnen gehört. Der Moment, in dem Sie die gewonnene Zeit bewusst für Ihren nächsten beruflichen Schritt einsetzen.Symbolbild, mit KI erstellt

Können Sie die Freistellung nach der Kündigung für eine Weiterbildung nutzen?

Oft ja. Eine Freistellung nach der Kündigung bedeutet: Ihr Arbeitsverhältnis läuft bis zum Ende der Kündigungsfrist weiter, Sie müssen aber nicht mehr arbeiten. Gleichzeitig droht Ihnen Arbeitslosigkeit, und für diese Lage ist der Bildungsgutschein auch gedacht: Die Agentur für Arbeit kann eine Weiterbildung bezahlen, wenn sie notwendig ist, um eine drohende Arbeitslosigkeit abzuwenden. Eine Weiterbildung ist deshalb oft schon während der Kündigungsfrist oder Freistellung möglich. Ob das bei Ihnen passt, entscheidet die Agentur im Einzelfall.

Der Vorteil liegt auf der Hand: Sie nutzen Wochen, die sonst zwischen Abschied und Neuanfang verstreichen, und gehen mit einer neuen Qualifikation in die Bewerbungen. Wer in der Freistellung beginnt, schließt die Weiterbildung im besten Fall ab, bevor oder kurz nachdem das Arbeitsverhältnis endet. Wichtig ist die Reihenfolge: erst arbeitssuchend melden, dann beraten lassen, dann den Gutschein abwarten und erst danach starten.

Zuerst die Pflichten: arbeitssuchend und arbeitslos melden

Die Freistellung ändert nichts an der Meldepflicht, denn sie richtet sich nach dem Ende des Arbeitsverhältnisses. Melden Sie sich spätestens drei Monate vor diesem Ende arbeitssuchend. Haben Sie kurzfristiger von der Kündigung erfahren, bleiben Ihnen drei Tage ab Kenntnis. Wer zu spät meldet, riskiert eine Sperrzeit von einer Woche. Die Meldung geht online, telefonisch oder persönlich.

Die Arbeitslosmeldung ist ein zweiter Schritt. Sie erfolgt spätestens am ersten Tag der Arbeitslosigkeit und ist frühestens drei Monate vorher möglich. Wer sich zu spät arbeitslos meldet, erhält Arbeitslosengeld frühestens ab dem Tag der Meldung.

Klären Sie die Bedingungen Ihrer Freistellung

Bevor Sie eine Weiterbildung planen, sollten Sie wissen, worauf Sie sich verlassen können. Prüfen Sie diese Punkte in Ihrer Freistellungserklärung oder lassen Sie sie sich schriftlich bestätigen:

  • Widerruflich oder unwiderruflich? Bei einer widerruflichen Freistellung kann Ihr Arbeitgeber Sie unter Umständen an den Arbeitsplatz zurückholen. Für einen Vollzeitkurs brauchen Sie Planungssicherheit.
  • Bis wann? Das genaue Ende des Arbeitsverhältnisses bestimmt Ihre Fristen bei der Agentur.
  • Urlaub und Überstunden: Ob sie mit der Freistellung abgegolten sind, sollte schriftlich festgehalten sein.
  • Weitere Vereinbarungen: Prüfen Sie, ob es Absprachen gibt, die Ihre Zeit in der Freistellung betreffen.

Bietet Ihr Arbeitgeber im Rahmen der Trennung selbst eine Weiterbildung oder Beratung an, sprechen Sie das im Beratungstermin bei der Agentur an. So lässt sich klären, wie beides zusammenpasst.

Bei Unklarheiten hilft eine Fachanwältin oder ein Fachanwalt für Arbeitsrecht. Wollen Sie die Kündigung gerichtlich überprüfen lassen, beachten Sie die Frist: Die Klage muss binnen drei Wochen ab Zugang der Kündigung beim Arbeitsgericht eingereicht werden.

Nicht vorzeitig selbst kündigen

Manche überlegen, das Arbeitsverhältnis früher zu beenden, um schneller in eine Weiterbildung zu starten. Davon rät die Agentur für Arbeit in ihrem Merkblatt zur Weiterbildung ab: Sie sollten Ihr Arbeitsverhältnis wegen einer Weiterbildung niemals einseitig beenden. Wer selbst kündigt oder einen Aufhebungsvertrag schließt, riskiert ohne wichtigen Grund eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld, laut Agentur in der Regel von zwölf Wochen. Mit der Freistellung haben Sie die Zeit ohnehin schon.

So planen Sie die Weiterbildung in der Freistellung

Zwischen einem Erstgespräch und dem Kursbeginn liegen meist zwei bis vier Wochen. Den Bildungsgutschein erhalten Sie meist innerhalb von ein bis drei Wochen nach dem Beratungstermin. Wer früh anfängt, kann deshalb oft noch in der Freistellung starten. Ein möglicher Fahrplan:

  1. Woche 1: arbeitssuchend melden, die Bedingungen der Freistellung klären, ein Berufsziel skizzieren.
  2. Woche 2: zwei bis drei Stellenanzeigen sammeln, die die gewünschte Qualifikation verlangen, und ein Erstgespräch führen.
  3. Woche 3: Beratungstermin bei der Agentur, mit Berufsziel, Stellenanzeigen und der Maßnahmeinformation mit AZAV-Nummer und Starttermin.
  4. Woche 4 bis 6: Bildungsgutschein abwarten, Unterlagen vervollständigen, Technik testen und starten.

Ist Ihre Freistellung kurz, zählt jede Woche: Dann lohnt es sich, Erstgespräch und Agenturtermin möglichst nah beieinander zu planen. Ist sie lang, haben Sie Spielraum, auch ein längeres Programm zu prüfen, etwa den 24-wöchigen KI- und Online Marketing Manager Advanced.

Der Gutschein muss innerhalb seiner Gültigkeit und vor Beginn der Teilnahme bei der Agentur eingereicht sein. Starten Sie also erst, wenn er vorliegt. Lehnt die Agentur ab, ist das oft nicht endgültig: Begründung schärfen, zweiter Termin, gegen einen Bescheid ist auch ein Widerspruch möglich.

Fragen für Ihren Beratungstermin

  • Ab wann kann ich mit der Weiterbildung beginnen, obwohl ich noch angestellt bin?
  • Was gilt für mein Arbeitslosengeld, wenn der Kurs über das Ende des Arbeitsverhältnisses hinausgeht?
  • Werden Kosten für die Kinderbetreuung übernommen?
  • Wie lange ist der Bildungsgutschein gültig, und wo reiche ich ihn ein?
  • Welche Unterlagen brauchen Sie noch von mir für die Entscheidung?

Notieren Sie die Antworten und den Namen Ihrer Ansprechperson. So können Sie später darauf zurückgreifen.

Und wenn die Weiterbildung länger dauert als die Freistellung?

Auch das lässt sich planen. Sagen Sie schon im Beratungstermin, wann Ihr Arbeitsverhältnis endet, damit der Übergang mitgedacht wird. Endet es während des Kurses, melden Sie sich rechtzeitig arbeitslos. Das Arbeitslosengeld läuft während einer geförderten Weiterbildung in der Regel weiter; wie das in Ihrem Fall aussieht, sagt Ihnen verbindlich Ihre Agentur für Arbeit. Laut Merkblatt der Agentur mindert sich die Anspruchsdauer während der geförderten Weiterbildung für jeweils zwei Tage Bezug nur um einen Tag.

Welche Programme zu welcher Freistellung passen

Die Länge Ihrer Freistellung ist ein Anhaltspunkt, aber nicht das einzige Kriterium. Wichtiger ist, was Ihre Zielrolle verlangt. Vergleichen Sie deshalb die Inhalte der Programme mit den Anforderungen in Ihren gesammelten Stellenanzeigen. Über stellung.org vermitteln wir in diese geförderten Programme, alle in Vollzeit und live online:

  • KI-Manager:in Advanced, 8 Wochen: KI einführen, Abläufe ohne Programmierkenntnisse automatisieren, Teams durch die Umstellung führen
  • KI-Coach, 10 Wochen: alle Inhalte der KI-Manager:in Advanced plus zwei Wochen Coaching-Grundlagen
  • Applied International Online Marketing Manager, 10 Wochen auf Englisch, für Marketingerfahrene mit Englisch auf mindestens B2-Niveau
  • KI- und Online Marketing Manager Advanced, 24 Wochen, für einen Wechsel ins digitale Marketing

Unterricht ist Montag bis Donnerstag von 9 bis 15 Uhr und freitags bis 13 Uhr, dazu kommen etwa zwei Stunden Selbstlernzeit am Tag. Sie brauchen einen Laptop mit Kamera und eine stabile Internetverbindung; fehlt die Technik, ist ein Leihgerät möglich. Aktuelle Starttermine finden Sie auf der Startseite.

Fehlt Ihnen weniger Fachwissen als Orientierung, kommt statt einer Weiterbildung ein Einzelcoaching mit AVGS infrage, das flexibel nach Ihrem Kalender läuft. Wie Sie als Führungskraft die ersten Wochen nach der Kündigung ordnen, beschreibt der Ratgeber Arbeitslos als Führungskraft.

Was Sie in der Freistellung außerdem vorbereiten können

  • Zeugnis: Bitten Sie um ein qualifiziertes Arbeitszeugnis, solange Ihre Vorgesetzten erreichbar sind.
  • Unterlagen und Profil: Aktualisieren Sie Lebenslauf und Online-Profil, damit Sie zum Kursende bereit sind. Hinweise dazu gibt der Ratgeber LinkedIn-Profil für Führungskräfte.
  • Netzwerk: Verabschieden Sie sich bewusst von Kolleginnen, Kunden und Partnern und sagen Sie dabei, wohin Sie wollen.
  • Familie: Klären Sie, wer in den Unterrichtszeiten was übernimmt. Kosten für die Betreuung aufsichtsbedürftiger Kinder können laut Merkblatt der Agentur in Höhe von 160 Euro monatlich je Kind übernommen werden.
  • Finanzen: Verschaffen Sie sich einen Überblick über die Zeit nach dem letzten Gehalt.

Die Freistellung auch für sich nutzen

Eine Freistellung fühlt sich zunächst oft wie ein Schwebezustand an: noch angestellt, aber nicht mehr dabei. Ein fester Rhythmus hilft. Wer morgens um 9 Uhr im virtuellen Klassenraum sitzt, hat einen Grund, den Tag zu beginnen, und eine feste Gruppe, mit der er oder sie lernt. Planen Sie trotzdem Pausen ein, für Familie, Bewegung und den Abschied vom alten Team. Ein Neuanfang fällt leichter, wenn der Abschluss nicht übersprungen wird.

Auch für spätere Bewerbungsgespräche hilft eine klare Formulierung. Wer sagt: „Ich bin bis zum Ende der Kündigungsfrist freigestellt und nutze die Zeit für eine Weiterbildung zur KI-Managerin“, beschreibt einen Plan statt einer Lücke.

Wie stellung.org Sie begleitet

Im kostenlosen Erstgespräch klären wir, ob eine Weiterbildung in Ihrer Freistellung realistisch ist, welches Programm passt und wie Sie es bei der Agentur begründen. Sie erhalten die Maßnahmeinformation mit Zertifizierungsnummer, den Starttermin und eine Vorlage für Ihre Begründung. Unsere Begleitung ist für Sie kostenlos; stellung.org wird vom Bildungspartner vergütet, wenn Sie dort beginnen. Sie erreichen uns über das Kontaktformular, telefonisch unter 030 837 976 66 oder per E-Mail an hi@stellung.org.

Häufige Fragen

Muss ich mich trotz Freistellung arbeitssuchend melden?

Ja. Die Frist richtet sich nach dem Ende des Arbeitsverhältnisses, nicht nach dem letzten Arbeitstag. Melden Sie sich spätestens drei Monate vorher arbeitssuchend, bei kürzerer Vorlaufzeit innerhalb von drei Tagen nach Kenntnis. Wer zu spät meldet, riskiert eine Sperrzeit von einer Woche.

Darf ich während der Freistellung eine geförderte Weiterbildung beginnen?

Förderrechtlich ist das oft möglich, weil Ihnen Arbeitslosigkeit droht; die Agentur für Arbeit entscheidet im Einzelfall. Klären Sie außerdem mit Ihrem Arbeitgeber, ob Ihre Freistellung widerruflich oder unwiderruflich ist, damit ein Vollzeitkurs nicht mit einer Rückholung an den Arbeitsplatz kollidiert.

Sollte ich selbst kündigen, um früher anzufangen?

Nein. Die Agentur für Arbeit rät in ihrem Merkblatt davon ab, das Arbeitsverhältnis wegen einer Weiterbildung einseitig zu beenden. Wer selbst kündigt oder einen Aufhebungsvertrag schließt, riskiert ohne wichtigen Grund eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld, in der Regel von zwölf Wochen.

Was passiert, wenn mein Arbeitsverhältnis während des Kurses endet?

Dann melden Sie sich spätestens am ersten Tag der Arbeitslosigkeit arbeitslos. Das Arbeitslosengeld läuft während einer geförderten Weiterbildung in der Regel weiter, und die Anspruchsdauer mindert sich für je zwei Tage Bezug nur um einen Tag. Die verbindliche Auskunft gibt Ihre Agentur für Arbeit.

Wie schnell kann ich mit einer Weiterbildung starten?

Zwischen Erstgespräch und Kursbeginn liegen meist zwei bis vier Wochen, der Bildungsgutschein kommt meist innerhalb von ein bis drei Wochen nach dem Beratungstermin. Je früher Sie sich nach der Kündigung kümmern, desto mehr von Ihrer Freistellung können Sie für den Kurs nutzen.

Welche Situation trifft auf Sie zu?

Wählen Sie aus, was passt. Wir übernehmen Ihre Auswahl ins Kontaktformular, Nika Landau meldet sich innerhalb eines Werktags.

Quellen